Osmose bei Gebrauchtbootkauf/ -Verkauf

Beim Gebrauchtboot-Kauf / Verkauf birgt das Thema „Osmose ja/nein“ ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für Verkäufer und Käufer.

Verschärfend wirkt sich die aktuelle Rechtsprechung für den Verkäufer aus: Hat das Boot einen Osmoseschaden, ist es nicht mehr für die gewöhnliche Verwendung geeignet.

Die Folge: Ohne vertragliche Regelung ist auch ein dem Verkäufer nicht bekannter Osmoseschaden als Mangel anzusehen. Hierfür übernimmt der Verkäufer beim Privatverkauf ggf. 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung!

Kaufvertragregelung:

Wir raten daher dazu, eine eindeutige Regelung zum Thema Osmose in den Kaufvertrag aufzunehmen, mit der dann für beide Seiten rechtliche und finanzielle Sicherheit herrscht.

Dazu hat Peter Wrede ein rechtssicheres „Osmosezertifikat“ mit zwei möglichen Szenarien entwickelt:

Zunächst beauftragt der Käufer uns mit einer Überholung des Unterwasserschiffes im Shotblast-Verfahren.

  1. Ist dass das Boot aus unserer Sicht osmosefrei, sprechen wir eine Osmosegarantie von 3 Jahren aus. Für den Verkäufer entstehen keine Kosten. Der Käufer hat ein generalüberholtes Unterwasserschiff mit 3 Jahren Garantie.
  2. Für den Fall, dass im Rahmen der Bearbeitung ein Osmosesschaden festgestellt wird, übernimmt der Verkäufer lediglich die vorher festgelegte Preisdifferenz zwischen Shotblast-Verfahren und Osmosesanierung. Für den Verkäufer fallen damit nur ca. 40% einer Osmosesanierung an - bei vollständiger Rechtssicherheit. Der Käufer erhält eine 7- jährige Garantie auf Osmose.

Osmose Gutachten:

Gebrauchtbootkäufern, Yachthändlern und Bootsverkäufern bieten wir unsere Tätigkeit bei der Unterwasserschiff-Begutachtung an.Beim Eignerwechsel erhalten damit alles Parteien weitgehende Gewissheit über den Zustand des Unterwasserschiffes und das Risiko wird minimiert, verdeckten Mängel “zu kaufen bzw. zu verkaufen“.

Mit 25 Jahren Werft-Erfahrung bei der Vorsorge und Sanierung von Unterwasserschiffen haben wir ein Prüf-Konzept mit dem Ziel erarbeitet, maximal mögliche Sicherheit zu bieten.

  1. Erster Schriftt einer aussagekräftigen Osmoseprüfung ist eine gründliche Sichtprüfung mittels Streiflicht.
  2. Über das gesamte Unterwasserschiff verteilte Schleifproben geben weiteren Aufschluss auf Osmose: Hierbei wird eine ca. DIN A4 große Fläche bis zum Gelcoat plan verschliffen – eventuell vorhandene, im Untergrund erhabene Osmoseblasen zeichnen sich dann im Untergrund ab.
  3. In den Bereichen der Schleifproben erfolgt eine Untersuchung des Gelcoats auf Mikrorisse,
  4. Feuchtigkeitsmessung

Weitere Informationen finden Sie hier: siehe auch Osmose-Erkennung:

Eine endgültige Aussage, ob ein Schiff Osmose schadensfrei ist, können auch wir nicht treffen, aber durch die vorher festgelegten und durchgeführten Testmethoden wird unabhängig und für beide Seiten plausibel der Ist-Zustand festgestellt und in einem Kurz-Gutachten protokolliert.

Einmal vor Ort wird zusätzlich der allgemeine Zustand des Unterwasserschiffes bewertet: Funktionsprüfung der Kielfuge, Tragfähigkeit der Antifouling-Beschichtung, eventuell zu korrigierende Oberkante der Beschichtung aufgrund der tatsächlichen Schwimmlage des Schiffes.

Mit unserem Norddeutschland-weiten Werft-Netzwerk sind wir schnell vor Ort, kennen die Gegebenheiten und halten somit die Kosten klein und die Wege kurz.

VBS Gutachter:

Im Rahmen der Gutachtertätigkeit von Peter Wrede im Verband der Sportboot und Schiffbau-Sachverständigen (VBS) erstellen wir aufgrund der beschriebenen Testmethoden und Untersuchungen ein Osmose-Gutachten.

Link zum VBS:

Osmoseerkennung mit Streiflicht
Mit dem Streiflicht sind Osmoseblasen zu erkennen.
osmose erkennen schleifprobe
Schleifprobe - Osmoseblasen zeichnen sich ab
Feuchtigkeitsmessung Unterwasserschiff
Feuchtigkeitsmessungen im Rahmen einer Omsoseprüfung

Melden Sie sich gerne, falls Sie Fragen haben.

+49 (0) 41 03 - 91 72 0