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Wichtige Informationen zum Antifouling-Kauf

Biozidrechts - Durchführungsverordnung ChemBiozidDV

Mit dem Inkrafttreten der Biozidrechts-Durchführungsverodnung (ChemBiozidDV) verändern sich Kauf und Verkauf von biozidhaltigen Produkten.

Dazu zählt auch das von uns angebotene Antifouling von SEAJET (033 und 034).

Für alle Händler – stationär und online – gelten ab dem 1. Januar 2025 die folgenden Regeln:

  • Kunden dürfen keinen freien Zugriff auf biozidhaltige Antifouling-Produkte erhalten.

  • Der Verkauf erfolgt nur durch eine sachkundige Person.

  • Im vorgeschriebenen Abgabegespräch informiert die sachkundige Person Sie über Umweltauswirkungen und den richtigen Einsatz Ihres Produktes.

Die ChemBiozidDV gilt unter anderem für alle in Deutschland zugelassenen Antifouling-Produkte, die folgende Inhaltsstoffe enthalten: Isothiazolinon (DCOIT), Dichlofluanid, Kupferflocken, Dikupferoxid, Kupferpyrithion, Kupferthiocyanat, Tolylfluanid, Tralopyril & Zineb.

So geht es ab dem 1. Januar 2025 für Sie als Kundin bzw. Kunde von Polish&Protect weiter:

Unsere Produktpalette im Bereich Antifouling verändert sich durch die Verordnung nicht.

Wir müssen uns lediglich auf die geänderten Anforderungen einstellen.

Für Sie bedeutet das konkret:             
Wenn Sie Ihr gewünschtes Antifouling bei uns im Online-Shop bestellen, bitten wir Sie um die Angabe einer Telefonnummer. Dann werden wir das Abgabegespräch zu einem vereinbarten Zeitpunkt führen. Erst dann können wir Ihnen das gewünschte Produkt zusenden.

Unser Tipp für Sie:
Bestellen Sie Ihr Antifouling schon jetzt im Polish&Protect Online-Shop.

Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Prüfung, Beratung und dem damit verbundenen erheblichen Mehraufwand, kann es im Frühjahr 2025 zu Verzögerungen aber auch Preisanpassungen kommen. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihr Verständnis!

Sollten Sie sich einen Vorrat an Antifouling anlegen, sollten Sie die folgenden Hinweise zur Lagerung beachten:

  • Lagern Sie das Antifouling frostfrei an einem trockenen und gut belüfteten Ort. Die Temperatur sollte zwischen 5 und 25 Grad Celsius betragen. Das Antifouling muss vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.

  • Ungeöffnet und bei fachgerechter Lagerung ist das Antifouling problemlos bis zur nächsten Saison haltbar.

  • Angebrochenes Antifouling sollte luftdicht verschlossen innerhalb von neun Monaten aufgebraucht werden.


Die Vorschriften im Detail:

§10 Selbstbedienungsverbot

Das Selbstbedienungsverbot sieht vor, dass Kunden keinen freuen Zugriff auf biozidhaltige Produkte haben dürfen. Im stationären Handel müssen die Produkte entsprechend gesichert und verschlossen aufbewahrt werden.

§11 Abgabe ausschließlich durch sachkundiges Personal          
Biozidhaltige Produkte dürfen ausschließlich durch sachkundiges Personal verkauft und vertrieben werden.

§11 Absatz 2 Nr. 1 - Überprüfen der Voraussetzungen     
Die Verkäufer von biozidhaltigen Produkten sind verpflichtet die Käufer vor der Abgabe dahingehend zu überprüfen, ob eine Nutzungsberechtigung vorliegt und die Person in der Lage ist, das Produkt bestimmungsgemäß und sachgerecht zu verarbeiten.

§11 Absatz 2 Nr. 2 – Abgabegespräch            
Für die Überprüfung der Voraussetzungen führt und dokumentiert das Verkaufspersonal zukünftig Abgabegespräche. Das Gespräch enthält die folgenden Informationen:

  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und mögliche Alternativen

  • Die richtige und sichere Anwendung des Produkts

  • Risiken bei der Verwendung des Produkts und wie sie zu minimieren sind

  • Vorsichtsmaßnahmen für den sicheren Gebrauch

  • Lagerung und Entsorgung des Produkts

§12 Onlinehandel           
Die genannten Regeln gelten auch für den Onlinehandel. Das Abgabegespräch ist dabei

fernmündlich oder per Videoübertragung zu führen.

§13 Sachkunde
Verkauf und Abgabe von biozidhaltigen Antifouling-Produkten darf ausschließlich von sachkundigem, im Unternehmen beschäftigtem Verkaufspersonal vorgenommen werden. Dazu ist eine Sachkundeprüfung nach §11 der Chemikalien-Verbotsordnung abzulegen.

Unsere Kundeninformation dazu können Sie hier herunterladen.

Die gesamte Biozidrechts-Durchführungsverordnung finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/chembioziddv/BJNR370610021.html#BJNR370610021BJNG000101000

Melden Sie sich gerne, falls Sie Fragen haben.

+49 (0) 41 03 - 91 72 0